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Ratgeber · Rechnung

Rechnung schreiben: der komplette Guide 2026

Wer eine Rechnung schreibt, muss bestimmte Pflichtangaben einhalten - sonst akzeptiert das Finanzamt die Rechnung nicht und der Empfänger kann keine Vorsteuer ziehen. Dieser Guide erklärt alles, was du wissen musst, mit kostenloser Vorlage und PDF-Generator.

Wer darf Rechnungen schreiben?

Jeder, der eine Leistung erbringt oder ein Produkt verkauft, darf eine Rechnung ausstellen. Das gilt für Unternehmen ebenso wie für Freiberufler, Kleingewerbetreibende und sogar Privatpersonen. Wichtig ist nur, dass die Rechnung die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält.

Für unterschiedliche Zielgruppen gelten leicht unterschiedliche Regeln, speziell beim Umgang mit der Umsatzsteuer. Die wichtigsten Sonderfälle findest du am Ende dieser Seite verlinkt.

Die 9 Pflichtangaben nach § 14 UStG

Diese Felder müssen auf jeder Rechnung stehen, sonst gilt sie steuerlich nicht als ordnungsgemäß:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Ausstellers
  • Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (Leistungsdatum)
  • Entgelt (Netto), Steuersatz, Steuerbetrag, Bruttosumme
  • Bei Kleinunternehmern: Hinweis nach § 19 UStG, kein USt-Ausweis

Rechnungsnummer richtig vergeben

Die Rechnungsnummer muss fortlaufend und eindeutig sein. Häufige Schemata:

  • Einfach durchnummeriert: 0001, 0002, …
  • Mit Jahr und laufender Nummer: RE-2026-001
  • Mit Kunden-Kürzel: 2026-MUE-001

Lücken sind erlaubt, wenn du sie erklären kannst (z. B. Storno-Nummern). Doppelte Nummern darf es nie geben.

Mit oder ohne Umsatzsteuer?

Ob du Umsatzsteuer ausweisen musst, hängt von deinem steuerlichen Status ab:

  • Regelbesteuerter Unternehmer: Du weist Netto-Betrag, Steuersatz (7 % oder 19 %) und Steuerbetrag getrennt aus.
  • Kleinunternehmer (§ 19 UStG): Keine Umsatzsteuer auf der Rechnung. Stattdessen ein Hinweis wie: „Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
  • Privatperson bei gelegentlichem Verkauf: ähnlich wie Kleinunternehmer, in der Regel ohne USt.

Sonderfälle nach Zielgruppe

Je nachdem, in welcher Rolle du Rechnungen stellst, gelten spezielle Regeln. Wir haben dazu eigene Guides geschrieben:

Häufige Fehler vermeiden

  • Steuernummer vergessen → Rechnung ungültig
  • Leistungsdatum identisch zum Rechnungsdatum gesetzt (oft falsch)
  • Bei Kleinunternehmern trotzdem USt ausgewiesen → Pflicht zur Abführung
  • Rechnungsnummer doppelt vergeben → Problem bei Betriebsprüfung
  • Falsche Empfänger-Adresse → Vorsteuerabzug beim Kunden gefährdet

Häufige Fragen

Wie schreibe ich eine Rechnung Schritt für Schritt?
1. Absender- und Empfängerdaten eintragen. 2. Eindeutige Rechnungsnummer vergeben. 3. Rechnungs- und Leistungsdatum setzen. 4. Positionen mit Menge, Beschreibung und Preis erfassen. 5. Steuersatz und Beträge berechnen. 6. Speichern und als PDF versenden. Unser Rechnungsgenerator führt dich durch jeden Schritt.
Welche Software brauche ich, um Rechnungen zu schreiben?
Für gelegentliche Rechnungen reicht ein Word-Dokument oder unser kostenloser Online-Generator. Wer regelmäßig Rechnungen schreibt, fährt mit einer Software wie Offio besser: Kunden- und Produktstammdaten, Wiederkehrende Rechnungen, automatische Archivierung und E-Rechnung im ZUGFeRD-Format.
Welche Formate sind für Rechnungen erlaubt?
Du darfst Rechnungen als PDF, im hybriden ZUGFeRD-Format (PDF mit eingebettetem XML) oder als reine XRechnung (XML) versenden. Seit 2025 müssen B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, ab 2027 musst du sie auch verschicken.
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
Ausgestellte Rechnungen müssen nach § 14b UStG 10 Jahre aufbewahrt werden, beginnend ab Ende des Kalenderjahres der Ausstellung. Empfangene Rechnungen ebenfalls 10 Jahre. Offio übernimmt die GoBD-konforme Archivierung automatisch.

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