Rechnung als Kleinunternehmer schreiben (§ 19 UStG)
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG schreibst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Dafür muss ein klarer Hinweis auf die Kleinunternehmer-Regelung auf jede Rechnung. Wir zeigen die Pflichtangaben, den korrekten Hinweis und stellen eine kostenlose Vorlage mit Kleinunternehmer-Modus zur Verfügung.
Was bedeutet die Kleinunternehmer-Regelung?
Die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG erlaubt dir, ohne Umsatzsteuer zu arbeiten, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 22.000 € lag und im laufenden Jahr unter 50.000 € bleiben wird. Vorteil: weniger Bürokratie, keine USt-Voranmeldung. Nachteil: kein Vorsteuerabzug auf deine Einkäufe.
Bei der Gewerbeanmeldung oder dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kreuzt du an, ob du die Regelung in Anspruch nimmst. Du bist dann für 5 Jahre an die Entscheidung gebunden.
Pflichtangaben auf einer Kleinunternehmer-Rechnung
Du brauchst alle Standard-Pflichtangaben, bis auf den Steuerausweis. Konkret:
- Vollständige Adresse (Absender und Empfänger)
- Steuernummer (vom Finanzamt; nicht USt-IdNr.)
- Fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum und Leistungsdatum
- Menge und Bezeichnung der Leistung
- Gesamtbetrag (keine getrennte USt-Ausweisung)
- § 19 UStG-Hinweis (siehe nächster Abschnitt)
Der korrekte § 19 UStG-Hinweis
Gesetzlich vorgeschrieben ist nur, dass aus der Rechnung eindeutig hervorgeht, warum keine Umsatzsteuer berechnet wird. Übliche und rechtssichere Formulierungen:
Wichtig: Schreibe niemals „inkl. 19 % MwSt.“ - das würde dich nach § 14c UStG zur Abführung der ausgewiesenen Umsatzsteuer verpflichten, auch wenn du Kleinunternehmer bist.
Beispielrechnung als Kleinunternehmer
Musterstraße 1, 12345 Berlin · Steuernr. 12/345/67890
An: Beispiel GmbH, Beispielweg 5, 54321 Hamburg
Rechnungsnummer: RE-2026-0042 · Datum: 17.05.2026 · Leistungsdatum: 12.05.2026
Leistung: 8 Stunden Beratung à 80,00 € = 640,00 €
Bitte überweise den Betrag innerhalb von 14 Tagen auf folgendes Konto: DE89 3704 0044 0532 0130 00.
Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Diese Vorlage erstellst du in 60 Sekunden mit unserem Rechnungsgenerator , Kleinunternehmer-Toggle einfach anklicken, USt-Spalten verschwinden und der Hinweis wird automatisch eingesetzt.
Was passiert bei Überschreitung der Umsatzgrenze?
Wenn dein Umsatz im laufenden Jahr die 50.000 € übersteigt, wirst du im Folgejahr regelbesteuerter Unternehmer. Du musst dann ab 1. Januar des Folgejahres Umsatzsteuer ausweisen und abführen.
Beispiel: Du überschreitest 2026 die Grenze → Kleinunternehmer-Status endet zum 31.12.2026, ab 1.1.2027 schreibst du Rechnungen mit USt. Das musst du proaktiv beim Finanzamt anzeigen.
Häufige Fragen
Darf ich als Kleinunternehmer USt-IdNr. beantragen?
Was passiert, wenn ich versehentlich USt ausweise?
Brauche ich die Anlage EÜR als Kleinunternehmer?
Wie lange muss ich Kleinunternehmer-Rechnungen aufbewahren?
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