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Ratgeber · Kleinunternehmer

Rechnung als Kleinunternehmer schreiben (§ 19 UStG)

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG schreibst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Dafür muss ein klarer Hinweis auf die Kleinunternehmer-Regelung auf jede Rechnung. Wir zeigen die Pflichtangaben, den korrekten Hinweis und stellen eine kostenlose Vorlage mit Kleinunternehmer-Modus zur Verfügung.

Was bedeutet die Kleinunternehmer-Regelung?

Die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG erlaubt dir, ohne Umsatzsteuer zu arbeiten, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 22.000 € lag und im laufenden Jahr unter 50.000 € bleiben wird. Vorteil: weniger Bürokratie, keine USt-Voranmeldung. Nachteil: kein Vorsteuerabzug auf deine Einkäufe.

Bei der Gewerbeanmeldung oder dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kreuzt du an, ob du die Regelung in Anspruch nimmst. Du bist dann für 5 Jahre an die Entscheidung gebunden.

Pflichtangaben auf einer Kleinunternehmer-Rechnung

Du brauchst alle Standard-Pflichtangaben, bis auf den Steuerausweis. Konkret:

  • Vollständige Adresse (Absender und Empfänger)
  • Steuernummer (vom Finanzamt; nicht USt-IdNr.)
  • Fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum und Leistungsdatum
  • Menge und Bezeichnung der Leistung
  • Gesamtbetrag (keine getrennte USt-Ausweisung)
  • § 19 UStG-Hinweis (siehe nächster Abschnitt)

Der korrekte § 19 UStG-Hinweis

Gesetzlich vorgeschrieben ist nur, dass aus der Rechnung eindeutig hervorgeht, warum keine Umsatzsteuer berechnet wird. Übliche und rechtssichere Formulierungen:

„Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
„Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten."

Wichtig: Schreibe niemals „inkl. 19 % MwSt.“ - das würde dich nach § 14c UStG zur Abführung der ausgewiesenen Umsatzsteuer verpflichten, auch wenn du Kleinunternehmer bist.

Beispielrechnung als Kleinunternehmer

Max Mustermann · Beratung & Design
Musterstraße 1, 12345 Berlin · Steuernr. 12/345/67890

An: Beispiel GmbH, Beispielweg 5, 54321 Hamburg

Rechnungsnummer: RE-2026-0042 · Datum: 17.05.2026 · Leistungsdatum: 12.05.2026

Leistung: 8 Stunden Beratung à 80,00 € = 640,00 €

Bitte überweise den Betrag innerhalb von 14 Tagen auf folgendes Konto: DE89 3704 0044 0532 0130 00.

Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Diese Vorlage erstellst du in 60 Sekunden mit unserem Rechnungsgenerator , Kleinunternehmer-Toggle einfach anklicken, USt-Spalten verschwinden und der Hinweis wird automatisch eingesetzt.

Was passiert bei Überschreitung der Umsatzgrenze?

Wenn dein Umsatz im laufenden Jahr die 50.000 € übersteigt, wirst du im Folgejahr regelbesteuerter Unternehmer. Du musst dann ab 1. Januar des Folgejahres Umsatzsteuer ausweisen und abführen.

Beispiel: Du überschreitest 2026 die Grenze → Kleinunternehmer-Status endet zum 31.12.2026, ab 1.1.2027 schreibst du Rechnungen mit USt. Das musst du proaktiv beim Finanzamt anzeigen.

Häufige Fragen

Darf ich als Kleinunternehmer USt-IdNr. beantragen?
Ja, das ist sogar empfohlen, wenn du an Geschäftskunden im EU-Ausland verkaufst (Reverse-Charge). Auf deutsche Inlandsrechnungen gehört aber weiter nur die Steuernummer.
Was passiert, wenn ich versehentlich USt ausweise?
Nach § 14c UStG schuldest du den ausgewiesenen Betrag dem Finanzamt, auch ohne die Berechtigung dazu. Den Fehler kannst du nur über eine korrigierte Rechnung beheben, die der Empfänger annimmt und die alte ersetzt.
Brauche ich die Anlage EÜR als Kleinunternehmer?
Ja, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) musst du jährlich erstellen und mit der Einkommensteuer einreichen. Offio bereitet sie automatisch aus deinen Buchungen vor.
Wie lange muss ich Kleinunternehmer-Rechnungen aufbewahren?
10 Jahre, gemäß § 14b UStG. Das gilt für ausgestellte und empfangene Rechnungen gleichermaßen.

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