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Ratgeber · Privatperson

Rechnung als Privatperson schreiben: was erlaubt ist

Kurze Antwort: Ja, du darfst als Privatperson eine Rechnung ausstellen. Aber: keine Umsatzsteuer, die Einnahmen sind ggf. einkommensteuerpflichtig, und ab einer gewissen Häufigkeit musst du ein Gewerbe anmelden. Hier ist alles, was du wissen musst.

Darf ich als Privatperson überhaupt eine Rechnung schreiben?

Ja. Eine Rechnung ist im Kern nur ein Dokument, das eine Forderung dokumentiert, das darf jeder ausstellen. Du brauchst weder Gewerbeanmeldung noch Steuernummer, solange du nicht regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht handelst.

Typische Fälle, in denen Privatpersonen Rechnungen schreiben:

  • Einmaliger Verkauf von Möbeln, Elektronik, Werkzeug
  • Gefälligkeitsleistung (z. B. Nachhilfe für Bekannte)
  • Gelegentlicher Verkauf bei eBay oder Kleinanzeigen
  • Vermietung eines Privatzimmers über Airbnb

Pflichtangaben auf einer Privatrechnung

Die § 14 UStG-Pflichtangaben gelten streng genommen nur für Unternehmer. Als Privatperson reichen folgende Angaben:

  • Dein vollständiger Name und Adresse
  • Name und Adresse des Käufers
  • Datum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer (kann einfach 0001 sein)
  • Beschreibung des Verkaufs oder der Leistung
  • Gesamtbetrag
  • Hinweis: „Privatperson, keine Umsatzsteuer ausgewiesen“

Eine Steuernummer brauchst du nicht, wenn du noch nicht beim Finanzamt registriert bist.

Wann wirst du steuerlich zum Unternehmer?

Sobald du nachhaltig (regelmäßig, mit Wiederholungsabsicht) Leistungen anbietest oder Waren verkaufst, giltst du steuerlich als Unternehmer, auch ohne offizielle Gewerbeanmeldung. Indikatoren:

  • Mehrere Verkäufe pro Monat über eBay / Kleinanzeigen
  • Eigene Website oder Etsy-Shop mit Angeboten
  • Werbung in eigener Sache
  • Gewinnerzielungsabsicht (auch nur teilweise)

Spätestens dann gilt: Gewerbe anmelden oder als Freiberufler beim Finanzamt registrieren. Damit fällst du unter die Kleinunternehmer-Regelung (bis 22.000 € Umsatz pro Jahr) und kannst weiter ohne USt arbeiten. Mehr dazu im Ratgeber Rechnung als Kleinunternehmer schreiben.

Beispielrechnung als Privatperson

So sieht eine korrekte Privatrechnung aus:

Anna Beispiel
Musterstraße 1, 12345 Berlin

An:
Max Käufer, Beispielweg 5, 54321 Hamburg

Rechnungsnummer: 0001
Rechnungsdatum: 17.05.2026

Beschreibung: Verkauf eines gebrauchten Fahrrads, Marke Cube, Modell 2019
Gesamtbetrag: 320,00 €

Hinweis: Es handelt sich um einen privaten Verkauf. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Diese Vorlage erstellst du in 60 Sekunden mit unserem kostenlosen Rechnungsgenerator , mit aktiviertem Kleinunternehmer-Modus.

Häufige Fragen

Welche Rechnungsnummer als Privatperson?
Eine fortlaufende Nummer reicht, auch ganz simpel 0001, 0002, etc. Da du keine Buchhaltung führst, kannst du frei wählen, solange es eindeutig ist.
Muss ich als Privatperson Umsatzsteuer berechnen?
Nein. Solange du nicht Unternehmer bist, darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Schreibst du dennoch versehentlich 19 % USt drauf, schuldest du diesen Betrag dem Finanzamt nach § 14c UStG.
Ist mein Verkauf einkommensteuerpflichtig?
Gelegentliche Privatverkäufe sind in der Regel steuerfrei, solange du sie nicht regelmäßig oder mit Gewinnabsicht tätigst. Bei Spekulationsgeschäften (z. B. Kryptowährungen, Gold) oder regelmäßigen Verkäufen kann Einkommensteuer anfallen. Im Zweifel: Steuerberater fragen.
Brauche ich eine Rechnung, wenn der Käufer eine wünscht?
Du musst nicht zwingend eine Rechnung ausstellen, aber es ist üblich, dem Käufer auf Anfrage einen Beleg über den Verkauf zu geben. Für Garantie und Versicherung ist eine Rechnung oft hilfreich.

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