Steuer-Rechner für Selbstständige
Was bleibt von deinem Jahresumsatz nach allen Steuern und Sozialabgaben tatsächlich übrig? Funktioniert für Freiberufler, Kleingewerbe und Vollerwerbs-Gewerbetreibende, mit oder ohne Kleinunternehmer-Regelung, gesetzlich oder privat versichert.
Was deine Kunden bei dir netto bestellen, summiert über das Jahr.
Software, Versicherungen, Büro, Geräte, alles was du bezahlst. Bei Regelbesteuerung wird die enthaltene Vorsteuer automatisch abgezogen.
Freie Berufe nach § 18 EStG (z.B. Ärzte, Anwälte, Architekten, viele IT-Berater, Künstler) zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbetreibende ab 24.500 € Gewinn schon.
Kleinunternehmer (Vorjahr unter 25.000 €) führen keine USt ab, können aber auch keine Vorsteuer auf Betriebskosten geltend machen.
Relevant für die Kirchensteuer (8 % in BW + BY, sonst 9 %).
Vereinfachte Berechnung auf Basis des Einkommensteuer-Tarifs 2025 (§ 32a EStG). Pauschalierte Sozialabgaben, ohne Berücksichtigung von Kinderfreibetrag, Werbungskosten-Pauschale oder Sonderausgaben über Vorsorgeaufwendungen hinaus. Kein Steuerrat.
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Freiberufler, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, was ist was?
Drei Begriffe, die oft verwechselt werden. In Wahrheit beschreiben sie unterschiedliche Achsen:
- Freiberufler ist eine Berufsgruppe nach § 18 EStG. Wer dazugehört (Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Künstler, viele IT-Berater), zahlt keine Gewerbesteuer und braucht keine Gewerbeanmeldung.
- Gewerbetreibender ist alles andere. Muss Gewerbe anmelden und zahlt ab 24.500 Euro Gewinn pro Jahr Gewerbesteuer (großteils auf die Einkommensteuer anrechenbar).
- Kleinunternehmer (§ 19 UStG) ist eine Umsatzsteuer-Regelung. Gilt für Freiberufler und Gewerbetreibende gleichermaßen, solange der Vorjahres-Umsatz unter 25.000 Euro lag. Bedeutet: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, im Gegenzug auch kein Vorsteuerabzug auf Einkäufe.
- Kleingewerbe ist ein Gewerbetreibender unter den HGB-Schwellen (typisch unter 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn). Heißt: keine doppelte Buchführung nötig, EÜR reicht.
So rechnet der Rechner
- Gewinn ermitteln: Umsatz minus Betriebskosten. Bei Regelbesteuerung wird die in den Betriebskosten enthaltene Vorsteuer abgezogen (Annahme 19 % im Schnitt).
- Gewerbesteuer: nur bei Gewerbe und Gewinn über 24.500 Euro, mit Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG.
- Sozialabgaben absetzen: KV, PV und ggf. RV mindern als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen.
- Einkommensteuer: Grund- oder Splittingtarif nach § 32a EStG, plus Solidaritätszuschlag (ab Freigrenze), plus optional Kirchensteuer.
- Auszahlung: Gewinn minus alle Steuern und Sozialabgaben. Das ist, was du tatsächlich behältst.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem?
Freie Berufe nach § 18 EStG (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Künstler, viele Journalisten und IT-Berater) zahlen keine Gewerbesteuer und brauchen keine Gewerbeanmeldung. Alle anderen Selbstständigen sind Gewerbetreibende, müssen das Gewerbe anmelden und zahlen ab 24.500 Euro Gewinn Gewerbesteuer. Die Einkommensteuer ist für beide Gruppen gleich.
Was ist der Unterschied zwischen Kleinunternehmer und Kleingewerbe?
Das sind zwei verschiedene Konzepte. Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist eine Umsatzsteuer-Regelung (kein USt-Ausweis, keine Vorsteuer), die für Freiberufler und Gewerbetreibende gleichermaßen gilt. Kleingewerbe bezeichnet einen Gewerbetreibenden unterhalb der HGB-Schwellen (typisch unter 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn) und betrifft nur die Buchführungspflicht.
Wie viel Steuer zahle ich als Selbstständiger?
Die effektive Belastung liegt für die meisten Selbstständigen zwischen 25 und 45 Prozent des Gewinns, abhängig von Höhe des Einkommens, Familienstand, Krankenversicherung und Bundesland. Bei 60.000 Euro Gewinn als alleinstehender Freiberufler in der GKV sind es typischerweise etwa 35 bis 40 Prozent.
Warum spielt die Krankenversicherung so eine große Rolle?
Selbstständige tragen den vollen KV-Beitrag allein (kein Arbeitgeberanteil). In der gesetzlichen Kasse sind das zusammen mit Pflegeversicherung rund 19 bis 20 Prozent vom Gewinn bis zur Beitragsbemessungsgrenze von ungefähr 66.000 Euro. Wer privat versichert ist, zahlt typischerweise einen festen Monatsbeitrag unabhängig vom Einkommen.
Wird die Gewerbesteuer doppelt belastet?
Nein, weitgehend nicht. Nach § 35 EStG wird die Gewerbesteuer mit dem Faktor 3,8 mal Steuermessbetrag auf die Einkommensteuer angerechnet. Bei Hebesätzen bis ungefähr 380 Prozent ist die Gewerbesteuer damit faktisch komplett kompensiert. Bei höheren Hebesätzen (Großstädte mit 470 bis 580 Prozent) bleibt ein Restbetrag.
Brauche ich einen Steuerberater?
Empfehlung: ja, mindestens für die jährliche Einkommensteuererklärung und EÜR. Die Beiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar. Während des Jahres reicht eine gute Buchhaltungssoftware völlig aus, um Belege zu sammeln und Rechnungen zu schreiben.
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