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Ratgeber · Freiberufler

Rechnung als Freiberufler schreiben: Pflichten & Vorlage

Freiberufler haben es einfacher als Gewerbetreibende: keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer, EÜR statt Bilanz. Was Rechnungen betrifft, gelten aber dieselben Pflichtangaben nach § 14 UStG. Wir zeigen, was drauf gehört, mit kostenloser Vorlage und Beispielen für Katalogberufe.

Wer gilt als Freiberufler?

Die Katalogberufe nach § 18 EStG umfassen klassische freie Berufe wie:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Hebammen
  • Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Architekten, Vermessungsingenieure, Ingenieure
  • Übersetzer, Dolmetscher, Journalisten, Schriftsteller, Künstler
  • Wissenschaftler, Erzieher, Lehrer (selbstständig)
  • Ähnliche Berufe nach Einzelfallprüfung (z. B. IT-Berater)

Wenn dein Beruf in der Grauzone liegt, kläre den Status mit deinem Steuerberater, die Abgrenzung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem entscheidet u.a. über die Gewerbesteuerpflicht.

Pflichtangaben auf einer Freiberufler-Rechnung

  • Vollständiger Name und Anschrift (Absender und Empfänger)
  • Steuernummer (deine vom Finanzamt erteilte)
  • USt-IdNr. (nur bei EU-Kunden Pflicht)
  • Eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum und Leistungsdatum
  • Konkrete Beschreibung der erbrachten Leistung
  • Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag, Bruttosumme
  • Optional: Bankverbindung und Zahlungsfrist

Bei Kleinunternehmer-Status (Umsatz unter 22.000 € im Vorjahr) entfällt die USt-Ausweisung, ergänze stattdessen den § 19-Hinweis.

Reverse-Charge bei EU-Kunden

Erbringst du eine Leistung an einen Unternehmer im EU-Ausland (z. B. Beratung für eine französische GmbH), greift das Reverse-Charge-Verfahren: Die Umsatzsteuer wird nicht in Deutschland, sondern im Empfängerland geschuldet - und zwar vom Empfänger selbst.

Die Rechnung enthält in diesem Fall:

  • Deine USt-IdNr.
  • Die USt-IdNr. des Empfängers
  • 0 % USt-Satz
  • Hinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)"
  • Du gibst den Vorgang in der Zusammenfassenden Meldung an

Achtung: Bei B2C-Leistungen ans EU-Ausland gilt Reverse-Charge nicht, dann musst du die Umsatzsteuer des Empfängerlandes berechnen (OSS-Verfahren).

Beispielrechnung als Freiberufler (mit USt)

Dr. Lisa Beispiel · IT-Beratung
Musterstraße 1, 12345 Berlin
Steuernr. 12/345/67890 · USt-IdNr. DE123456789

An: Tech AG, Beispielweg 5, 54321 München

Rechnungsnummer: RE-2026-0017 · Datum: 17.05.2026 · Leistung erbracht: 1. – 15.05.2026

Leistung:
IT-Consulting Mai 2026, 24 Stunden à 120,00 €

Nettosumme: 2.880,00 €
+ 19 % USt: 547,20 €
Gesamtbetrag: 3.427,20 €

Bitte überweise den Betrag innerhalb von 14 Tagen.

In unserem Rechnungsgenerator wählst du den USt-Satz per Position aus, perfekt für Freiberufler, die mit unterschiedlichen Steuersätzen abrechnen (z. B. ermäßigte 7 % für künstlerische Leistungen).

Häufige Fragen

Brauche ich als Freiberufler eine USt-IdNr.?
Nur, wenn du an Geschäftskunden im EU-Ausland leistest. Für reine Inlandsrechnungen reicht die Steuernummer. Die USt-IdNr. beantragst du kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern.
Wie nummeriere ich Freiberufler-Rechnungen?
Fortlaufend und eindeutig. Übliche Schemata: RE-2026-001 (mit Jahr) oder einfach 0001 ohne Präfix. Wichtig ist nur, dass keine Nummer doppelt vergeben wird.
Muss ich als Freiberufler eine Bilanz machen?
Nein. Freiberufler erstellen am Jahresende eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), die mit der Einkommensteuer eingereicht wird. Das ist deutlich einfacher als eine vollständige Bilanz.
Kann ich als Freiberufler Kleinunternehmer sein?
Ja. Die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG steht auch Freiberuflern offen, solange der Umsatz unter den Grenzen bleibt (22.000 € Vorjahr, 50.000 € laufendes Jahr).

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