Rechnung als Freiberufler schreiben: Pflichten & Vorlage
Freiberufler haben es einfacher als Gewerbetreibende: keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer, EÜR statt Bilanz. Was Rechnungen betrifft, gelten aber dieselben Pflichtangaben nach § 14 UStG. Wir zeigen, was drauf gehört, mit kostenloser Vorlage und Beispielen für Katalogberufe.
Wer gilt als Freiberufler?
Die Katalogberufe nach § 18 EStG umfassen klassische freie Berufe wie:
- Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Hebammen
- Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
- Architekten, Vermessungsingenieure, Ingenieure
- Übersetzer, Dolmetscher, Journalisten, Schriftsteller, Künstler
- Wissenschaftler, Erzieher, Lehrer (selbstständig)
- Ähnliche Berufe nach Einzelfallprüfung (z. B. IT-Berater)
Wenn dein Beruf in der Grauzone liegt, kläre den Status mit deinem Steuerberater, die Abgrenzung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem entscheidet u.a. über die Gewerbesteuerpflicht.
Pflichtangaben auf einer Freiberufler-Rechnung
- Vollständiger Name und Anschrift (Absender und Empfänger)
- Steuernummer (deine vom Finanzamt erteilte)
- USt-IdNr. (nur bei EU-Kunden Pflicht)
- Eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum und Leistungsdatum
- Konkrete Beschreibung der erbrachten Leistung
- Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag, Bruttosumme
- Optional: Bankverbindung und Zahlungsfrist
Bei Kleinunternehmer-Status (Umsatz unter 22.000 € im Vorjahr) entfällt die USt-Ausweisung, ergänze stattdessen den § 19-Hinweis.
Reverse-Charge bei EU-Kunden
Erbringst du eine Leistung an einen Unternehmer im EU-Ausland (z. B. Beratung für eine französische GmbH), greift das Reverse-Charge-Verfahren: Die Umsatzsteuer wird nicht in Deutschland, sondern im Empfängerland geschuldet - und zwar vom Empfänger selbst.
Die Rechnung enthält in diesem Fall:
- Deine USt-IdNr.
- Die USt-IdNr. des Empfängers
- 0 % USt-Satz
- Hinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)"
- Du gibst den Vorgang in der Zusammenfassenden Meldung an
Achtung: Bei B2C-Leistungen ans EU-Ausland gilt Reverse-Charge nicht, dann musst du die Umsatzsteuer des Empfängerlandes berechnen (OSS-Verfahren).
Beispielrechnung als Freiberufler (mit USt)
Musterstraße 1, 12345 Berlin
Steuernr. 12/345/67890 · USt-IdNr. DE123456789
An: Tech AG, Beispielweg 5, 54321 München
Rechnungsnummer: RE-2026-0017 · Datum: 17.05.2026 · Leistung erbracht: 1. – 15.05.2026
Leistung:
IT-Consulting Mai 2026, 24 Stunden à 120,00 €
Nettosumme: 2.880,00 €
+ 19 % USt: 547,20 €
Gesamtbetrag: 3.427,20 €
Bitte überweise den Betrag innerhalb von 14 Tagen.
In unserem Rechnungsgenerator wählst du den USt-Satz per Position aus, perfekt für Freiberufler, die mit unterschiedlichen Steuersätzen abrechnen (z. B. ermäßigte 7 % für künstlerische Leistungen).
Häufige Fragen
Brauche ich als Freiberufler eine USt-IdNr.?
Wie nummeriere ich Freiberufler-Rechnungen?
Muss ich als Freiberufler eine Bilanz machen?
Kann ich als Freiberufler Kleinunternehmer sein?
Weiterlesen
Pflichtangaben, Vorlage und Generator für alle Rechnungstypen.
§ 19 UStG, auch für Freiberufler unter 22.000 € Umsatz.
Wann reicht es, ohne Freiberufler-Status zu schreiben?
USt-Sätze pro Position, Reverse-Charge-tauglich, sofort als PDF.