Offio
Zurück zu allen Funktionen
Stornorechnung

Eine falsche Rechnung korrigieren, ohne sie zu löschen

Eine finalisierte Rechnung darfst du nach GoBD nicht löschen oder bearbeiten - auch nicht, wenn sie fehlerhaft ist. Offio erstellt mit einem Klick eine Stornorechnung mit exakt negierten Beträgen, verweist automatisch auf die Originalrechnung und storniert diese beim Versiegeln selbst. Beide bleiben nachvollziehbar im Archiv.

Ein KlickGoBD-konformOriginal bleibt im Archiv

Exakt negierte Beträge, automatisch

Offio übernimmt jede Position der Originalrechnung mit exakt umgekehrtem Vorzeichen - Menge, Preis, Steuer, Gesamtsumme. Du musst nichts neu eintragen oder nachrechnen, die Stornorechnung entsteht als Entwurf zur Kontrolle.

GoBD-konform statt löschen

Eine versiegelte Rechnung ist unveränderbar - das schreibt die GoBD vor. Eine Stornorechnung ist der einzig rechtssichere Weg, sie zu korrigieren: beide Belege bleiben lückenlos im Archiv, die Historie ist für jede Prüfung nachvollziehbar.

Original wird automatisch storniert

Sobald du die Stornorechnung finalisierst, wechselt die Originalrechnung automatisch auf „Storniert“. Kein manuelles Nachpflegen, keine zwei getrennten Schritte, die du selbst synchron halten musst.

Sperren, die Fehler verhindern

Offio verhindert serverseitig, dass eine Rechnung ein zweites Mal storniert wird, dass eine Stornorechnung sich selbst storniert oder dass zwei Stornorechnungen zur gleichen Rechnung entstehen. Auch bei gleichzeitigen Anfragen bleibt es bei genau einer.

In wenigen Schritten

Stornorechnung in drei Schritten

01

Rechnung öffnen

Bei jeder finalisierten, nicht bereits stornierten Rechnung steht der Storno-Button direkt zur Verfügung.

02

Entwurf prüfen

Offio legt die Stornorechnung mit negierten Beträgen und Verweis auf das Original als Entwurf an. Notiz und Datum kannst du anpassen.

03

Finalisieren

Beim Versiegeln wird die Stornorechnung archiviert und die Originalrechnung automatisch auf „Storniert“ gesetzt.

Funktionen im Detail

Was beim Stornieren automatisch passiert

Kunde, Projekt, Vorlage übernommen

Die Stornorechnung erbt Kunde, Projekt und Vorlage der Originalrechnung, damit nichts manuell neu eingetragen werden muss.

Fällig am gleichen Tag

Eine Stornorechnung wird mit Ausstellungs- und Fälligkeitsdatum „heute“ angelegt - es ist eine Gutschrift, auf die niemand wartet.

ZM-Kategorie bleibt gekoppelt

Waren oder Dienstleistung wird von der Originalrechnung übernommen und lässt sich nicht abweichend ändern, damit sich die Zusammenfassende Meldung korrekt auf null ausgleicht.

Rabatt bleibt konsistent

War auf der Originalrechnung ein Gesamtrabatt eingetragen, übernimmt die Stornorechnung ihn, damit Summe und ZUGFeRD-XML exakt zueinander passen.

Notiz mit Verweis

Die Notiz wird automatisch mit Rechnungsnummer und Datum der Originalrechnung befüllt, für Kunde und Buchhaltung nachvollziehbar.

Auch als ZUGFeRD-Datei gültig

Die Stornorechnung läuft unter dem korrekten Dokumenttyp für Rechnungskorrekturen, damit Buchhaltungssoftware sie automatisch richtig verarbeitet.

Geprüft, sicher, Made in Germany

GoBD-konform
Finanzamt-sicher
E-Rechnung
Pflichtkonform
DSGVO
Vollständig
EU-Hosting
Nürnberg
Made in
Germany
FAQ

Häufige Fragen zur Stornorechnung

Was ist eine Stornorechnung?

Eine Stornorechnung ist eine Rechnung mit exakt umgekehrten Beträgen zu einer bereits ausgestellten Rechnung. Sie neutralisiert die Originalrechnung rechnerisch auf null, ohne sie zu löschen oder zu verändern - der GoBD-konforme Weg, eine finalisierte Rechnung zu korrigieren.

Warum kann ich eine finalisierte Rechnung nicht einfach löschen?

Die GoBD verlangt, dass finalisierte Rechnungen unveränderbar und vollständig nachvollziehbar bleiben. Ein Löschen würde diese Nachvollziehbarkeit zerstören. Datenbanktrigger verhindern das Löschen in Offio technisch, unabhängig vom eingesetzten Frontend.

Muss ich nach dem Storno eine neue, korrigierte Rechnung schreiben?

Wenn die Leistung weiterhin abgerechnet werden soll, ja: die Stornorechnung setzt die alte auf null, eine neue Rechnung mit den korrekten Angaben ersetzt sie. Beide Dokumente bleiben im Archiv, die Historie ist vollständig.

Kann ich eine Rechnung zweimal stornieren?

Nein. Offio lässt pro Rechnung nur eine Stornorechnung zu und verhindert das serverseitig. Eine Stornorechnung selbst kann ebenfalls nicht storniert werden.

Was passiert mit Entwürfen, die noch nicht finalisiert sind?

Ein Entwurf lässt sich direkt löschen, dafür braucht es keine Stornorechnung. Die Stornofunktion greift ausschließlich bei bereits versiegelten, also finalisierten Rechnungen.

Wird die Originalrechnung automatisch als storniert markiert?

Ja. Sobald du die Stornorechnung finalisierst, wechselt die referenzierte Originalrechnung automatisch auf den Status „Storniert“. Du musst das nicht manuell nachpflegen.

Jetzt Rechnungen korrekt korrigieren

7 Tage kostenlos. Keine Kreditkarte. In 5 Minuten startklar.

Kostenlos testen