Anzahlung stellen, Schlussrechnung mit einem Klick
Eine Anzahlungsrechnung legst du wie jede andere Rechnung an. Ist das Projekt fertig, erzeugt Offio die Schlussrechnung mit einem Klick: Kunde und Vorlage übernommen, die Anzahlung am Ende automatisch abgezogen - Netto und Vorsteuer korrekt getrennt nach § 14 Abs. 5 UStG, damit nie doppelt Steuer erklärt wird.
Anzahlung wie jede andere Rechnung
Eine Anzahlungsrechnung ist eine ganz normale Rechnung mit eigenem Typ - keine separate Maske, kein Extra-Assistent. Kunde, Betrag und Steuersatz eintragen, fertig.
Schlussrechnung auf Knopfdruck
Aus jeder finalisierten Anzahlungsrechnung erzeugst du die Schlussrechnung als Entwurf: Kunde, Projekt und Vorlage sind bereits übernommen, der Bruttobetrag der Anzahlung ist hinterlegt. Du trägst nur noch die volle Projektleistung ein.
Vorsteuer korrekt nach § 14 Abs. 5 UStG
Offio zieht Netto und Umsatzsteuer der Anzahlung getrennt pro Steuersatz von der Schlussrechnung ab. So wird nur die tatsächlich noch offene Restsumme versteuert - nicht die volle Leistung obendrauf.
Sperren gegen Fehlbuchungen
Eine Schlussrechnung lässt sich nur aus einer finalisierten Anzahlung erzeugen, nur einmal pro Anzahlung, und nicht mehr versiegeln, falls die referenzierte Anzahlung inzwischen storniert wurde.
Von der Anzahlung zur Schlussrechnung
Anzahlungsrechnung stellen
Betrag der Anzahlung als eigenen Rechnungstyp anlegen und finalisieren, wie jede andere Rechnung auch.
Schlussrechnung erzeugen
Mit einem Klick aus der Anzahlung ableiten. Kunde, Projekt, Vorlage und der Anzahlungsbetrag sind bereits vorausgefüllt.
Volle Leistung eintragen und versiegeln
Die komplette Projektleistung eintragen. Offio zieht die Anzahlung inklusive Vorsteuer automatisch von der Restsumme ab.
Was bei Anzahlung und Schlussrechnung automatisch passiert
Getrennter Vorsteuerabzug pro Satz
Bei gemischten Steuersätzen (z. B. 19 % und 7 %) wird jede Anzahlungs-Vorsteuer beim jeweils passenden Satz von der Schlussrechnung abgezogen.
Restbetrag klar ausgewiesen
Die Schlussrechnung zeigt volle Leistung, abgezogene Anzahlung und den tatsächlich noch offenen Restbetrag getrennt aus.
Storno der Anzahlung blockiert Fehlbuchung
Wird eine bereits referenzierte Anzahlung storniert, lässt sich die zugehörige Schlussrechnung nicht mehr versiegeln, bis das geklärt ist.
Kleinunternehmer und Reverse-Charge berücksichtigt
Fällt keine Umsatzsteuer an, zieht Offio stattdessen einfach den Bruttobetrag der Anzahlung ab - ohne unnötige Vorsteuerlogik.
Auch als ZUGFeRD-Datei korrekt
Anzahlung (Dokumenttyp Teilrechnung) und Schlussrechnung (Dokumenttyp Schlussrechnung) sind im ZUGFeRD-XML korrekt codiert.
Konsistent in EÜR, UStVA und DATEV-Export
Die gleiche Abzugslogik verhindert Doppelbuchungen auch in Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und DATEV-Export.
Geprüft, sicher, Made in Germany
Häufige Fragen zur Abschlagsrechnung
Was ist der Unterschied zwischen Anzahlungs- und Schlussrechnung?
Berechnet Offio automatisch, wie hoch eine Anzahlung sein soll?
Warum wird die Vorsteuer der Anzahlung separat abgezogen?
Kann ich mehrere Anzahlungen zu einer Schlussrechnung zusammenfassen?
Was passiert, wenn die Anzahlung storniert wurde?
Was kostet die Funktion?
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