Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, direkt aus deinen Buchungen
Offio berechnet deine EÜR laufend aus finalisierten Rechnungen, Belegen und deinem Anlagenverzeichnis - wahlweise Soll- oder Ist-Besteuerung nach § 11 EStG, mit den offiziellen Zeilen der Anlage EÜR beschriftet. Kein Nachrechnen am Jahresende, kein Umkopieren in ein separates Formular.
Soll- oder Ist-Besteuerung
Die meisten Freiberufler und Kleinunternehmer versteuern nach vereinnahmten Entgelten (Ist) - Offio erkennt Einnahmen am tatsächlichen Zahlungseingang, nicht am Rechnungsdatum. Wer nach Soll versteuert, bekommt stattdessen die klassische Zuordnung nach Rechnungsdatum.
Direkt in Anlage-EÜR-Zeilen sortiert
Umsätze, Vorsteuer, Betriebsausgaben und Gewinn werden den offiziellen Kennzahlen der Anlage EÜR zugeordnet - du überträgst die Werte 1:1 in dein Steuerformular oder gibst sie direkt an deinen Steuerberater weiter.
Abschreibungen (AfA) automatisch berechnet
Anlagegüter aus deinem Anlagenverzeichnis fließen mit linearer Abschreibung oder GWG-Sofortabschreibung automatisch in die richtige Kennzahl ein - inklusive korrektem Restbuchwert bei einem Verkauf im laufenden Jahr.
Bewirtung korrekt gedeckelt
Bewirtungskosten werden automatisch zu 70 % als Betriebsausgabe angesetzt, während die Vorsteuer weiterhin zu 100 % abgezogen wird - ein Detail, das beim manuellen Buchen häufig übersehen wird.
EÜR in drei Schritten
Wie gewohnt buchen
Rechnungen schreiben, Belege erfassen, Anlagegüter im Anlagenverzeichnis anlegen. Kein separater EÜR-Schritt nötig.
Zeitraum wählen
Offio berechnet die EÜR für das gewünschte Wirtschaftsjahr live aus allen bereits erfassten Buchungen.
Export für Formular oder Steuerberater
Die fertige Aufstellung mit Anlage-EÜR-Zeilen als PDF herunterladen und übertragen oder direkt weiterleiten.
Was in die EÜR-Berechnung einfließt
Anzahlung ohne Doppelzählung
Anzahlungs- und Schlussrechnung werden korrekt verrechnet, damit der volle Projektbetrag nicht doppelt als Umsatz erscheint.
Kleinunternehmer-Umsätze getrennt
Umsätze ohne Umsatzsteuer landen automatisch in der passenden Kennzahl für Kleinunternehmer nach § 19 UStG.
Anlagenabgänge korrekt verbucht
Wird ein Anlagegut im laufenden Jahr verkauft, zählt der Verkaufserlös als Einnahme und der Restbuchwert automatisch als Ausgabe.
Fremdwährung wird nicht geraten
Belege und Rechnungen in Fremdwährung werden ausgewiesen ausgeschlossen statt mit geschätztem Kurs verrechnet - transparent statt ungenau.
Reverse-Charge korrekt eingeordnet
Umsätze mit Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers werden als nicht steuerbare Umsätze separat ausgewiesen.
Laufend statt nur zum Jahresende
Die EÜR lässt sich jederzeit unterjährig als Zwischenstand abrufen, nicht nur einmal im Jahr.
Geprüft, sicher, Made in Germany
Häufige Fragen zur EÜR
Was ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Ist-Besteuerung?
Berechnet Offio auch Abschreibungen automatisch?
Erfasst Offio meine Betriebsausgaben automatisch vollständig?
Ersetzt die Offio-EÜR meine Steuererklärung?
Was kostet die EÜR-Funktion?
Weitere Funktionen von Offio
Alle Funktionen ansehenUmsatzsteuer-Voranmeldung
Vorbefüllte USt-Voranmeldung, monatlich oder quartalsweise, zum Übertragen in Mein ELSTER.
Mehr erfahrenDATEV-Export
Buchhaltung im DATEV-Format exportieren. Steuerberater-Zugang ohne Aufpreis.
Mehr erfahrenBelege per Foto erfassen
Tankquittung fotografieren, Offio liest Anbieter, Datum und Betrag automatisch aus.
Mehr erfahrenPreise ansehen
Ein Tarif, alle Funktionen ab Tag 1. Ab 9,90 € pro Monat, 7 Tage kostenlos.
Mehr erfahrenJetzt EÜR automatisch berechnen lassen
7 Tage kostenlos. Keine Kreditkarte. In 5 Minuten startklar.
Kostenlos testen